Impressum
Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz
Anbieter: | Rechtsanwalt Roland Bisping |
Anschrift u. | Otto-Lilienthal-Straße 2, |
Verantwortlicher | Rechtsanwalt Roland Bisping |
Gesetzliche | Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) |
Zulassungsbehörden: | Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde vom Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 / 279-0 verliehen |
Zuständige | Rechtsanwaltskammer Tübingen Fax: +49 (0) 7071 79369 -11 E-Mail:info@rak-tuebingen.de |
Zuständige | Rechtsanwaltskammer Tübingen (Anschrift siehe oben) |
Berufsrechtliche | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
Haftung | Externe Links: |
Datenschutzhinweise | Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Online - Rechtsberatungsservices verarbeitet werden, dienen lediglich der Abwicklung von Beratungsanfragen und entsprechenden Beratungs-verträgen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit § 28 BDSG, dem TDDSG und dem anwaltlichen Berufsrecht. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung oder -übermittlung findet nicht statt. |
Kommunikation über E-Mail | Auch wenn dies mittlerweile weiten Kreisen bekannt ist, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über mittels Email Sicherheitslücken aufweisen kann. So können Emails z.B. auf dem Weg an meine Kanzlei von technisch aufgeschlossenen Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollte ich eine Email von Ihnen erhalten, so darf ich davon ausgehen, dass ich zu einer Beantwortung per Email berechtigt bin. Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, so müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation - Telefon, Telefax, Brief - verweisen. |
Fotos Competence-Park | Mit freundlicher Genehmigung der prisma holding ag |
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Rechtsform: | Die Kanzlei ist in der Rechtsform der Einzelkanzlei tätig. |
Haftpflichtversicherung: | Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO |
Preisangaben: | Die Abrechnung findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und den Textform bzw. schriftlich niedergelegt. |
Schlichtungsstelle: | Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei an dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Tübingen für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zu Grunde liegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt. |
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