Rechtsanwaltskanzlei Roland Bisping - Medizinrecht - Kapitalanlagenrecht

Typische Komplikationen / Behandlung- und Aufklärungsfehler?

Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht jede Komplikation gleichzusetzen ist mit einem Behandlungsfehler. Gerade in der Zahnmedizin besteht die Behandlung - zum Beispiel im Bereich des Zahnersatzes - aus vielen Einzelmaßnahmen. Der Behandlungserfolg, den der Zahnarzt bekannterweise nicht schuldet, hängt aber nicht nur von einer dem zahnmedizinischen Standard entsprechenden Behandlung, sondern auch von der physischen und psychischen Konstitution des Patienten und dessen Bereitschaft seinen Teil zum Behandlungserfolg beizutragen, ab, die zu beeinflussen der Zahnarzt nur beschränkt oder gar nicht in der Lage ist.