Rechtsanwaltskanzlei Roland Bisping - Medizinrecht - Kapitalanlagenrecht

Kapitalangelegenheiten

Das Gesamtvermögen der Deutschen wird auf ungefähr 4 Billionen EUR geschätzt. Immer größere Vermögen werden an die Kinder vererbt. Nach Expertenschätzungen werden private Haushalte in den nächsten fünf Jahren rund eine Billion Euro an ihre Nachkommen weiterreichen. Damit werden Vermögensbestände übertragen, die das jährliche Sparvolumen der privaten Haushalte übersteigen. Wegen der steigenden Lebenserwartung und des wachsenden Eigenanteils bei Krankheits- und Pflegekosten müssten ältere Menschen immer öfter ihr Erspartes angreifen und aufzehren. Jüngeren Generationen wird von allen Seiten empfohlen deshalb frühzeitig selbst für ihr Alter vorsorgen. Die steuerliche Belastung des Einzelnen steigt ebenso wie die laufenden Lebenshaltungskosten. Das frei verfügbare Einkommen des Einzelne nimmt real ab. Banken und Sparkasse geizen mit lukrativen Renditen. Von den Renditen, die ein Anleger erwirtschaftet, beansprucht zum Schluss der Finanzminister einen happigen Anteil.


Dies ist der Boden auf dem Kapitalanlagen vertrieben werden. Auf diesem Markt tummeln sich viele Scharlatane und Betrüger. Die Argumente mit denen die unterschiedlichsten Produkte an den Mann oder an die Frau gebracht werden, sind immer wieder die Selben: Sicherheit, Steuerersparnis und garantiert hohe Rendite.

Die Vielfalt der Produkte, die da vermittelt wird, ist so unerschöpflich, wie für sehr viele Anleger die vermittelten Produkte ungeeignet sind. Viele Anleger wissen oftmals gar nicht, was sie gerade mit ihrem Geld tun und merken erst nach Jahren, oftmals wenn es zu spät ist, dass ihr Geld verloren ist. Viele Anleger sind zu unkritisch und schenken dem vermeintlichen „Berater“ blindes Vertrauen. Während z.B. beim Kauf eines Automobils der Verkäufer bis „zur letzten Schraube“ mit Fragen gelöchert, zu dem Verkaufsgespräch oftmals ein „Fachmann“ mit genommen wird, nicht selten Vergleichsangebote bei anderen Händlern eingeholt werden, und man oftmals die Kaufentscheidung noch eine Nacht überschläft, treffen Anleger mit manchmal erschreckender Leichtigkeit Anlageentscheidungen über große Summen und binden sich nicht selten für viele, viele Jahre. Auf eine ausreichende Beratung bei der Anlageentscheidung wird damit letztlich verzichtet.

Die Sachkunde des Vermittlers /  Beraters wird wenig hinterfragt. Leider gibt es in Deutschland weder eine entsprechende Ausbildung, noch  berufsständische Voraussetzungen für den Berufsstand des Anlagevermittlers / Anlageberaters.
 
Schätzungen der Verbraucherverbände zufolge beläuft sich der Schaden, der den Anlegern jedes Jahr durch dubiose Geldanlagen entsteht, auf bis zu 30 Milliarden Euro. Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass sich rund 50 000 schwarze Schafe in dem Markt bewegen. Nicht selten tauchen dieselben unseriösen Personen mit immer wieder neuen Namen und Firmen auf.

Der Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht kann insoweit in verschiedenen Punkten behilflich sein:

Zum einen kann und sollte er vor der Anlageentscheidung hinzugezogen werden, um die Anlage kritisch zu prüfen. Im Gegensatz zum Anlagevermittler und Anlageberater ist der Rechtsanwalt an keine Anlagegesellschaft, Initiatoren und Vermittlungsgesellschaften gebunden und nicht auf die Zahlung einer Provision angewiesen. Der Anleger erhält damit eine objektive anbieter- und objektunabhängige Beratung.
Eine solche Prüfung hat bereits vielen Anlegern Geld gespart.

Weiter kann der Anleger während der laufenden Anlage für wichtige Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen.

Spätestens, wenn die Anlagegesellschaft Versprechungen nicht mehr einhält oder Zahlungen nur mit Verzögerung vornimmt sollte der Anleger unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Steht die Abwicklung der Beteiligung unmittelbar bevor oder liest der Anleger in der Zeitung wie schlecht es um seine Anlage bestellt ist, dann ist es in den meisten Fällen auch schon zu spät. Denn in diesen Fällen beginnt der Wettlauf der Anleger.

Nur wer sich frühzeitig kümmert, hat auch eine Chance seinen Schaden in Grenzen zu halten. Gerade auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts gilt zu Recht der Spruch: „ Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“

Ich befasse mich seit Jahren insbesondere mit den Fragen

  • der Vermittler- und Beratungshaftung
  • Fonds aller Art
  • dem ungeregelten Graumarkt
  • dem Immobilienanlagerecht (Immobilienfonds, Direktimmobilie)
  • der individuellen und institutionellen Vermögensverwaltung